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   KG, 13.04.2006 - 12 U 249/04   

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KG, 13.04.2006 - 12 U 249/04 (https://dejure.org/2006,6756)
KG, Entscheidung vom 13.04.2006 - 12 U 249/04 (https://dejure.org/2006,6756)
KG, Entscheidung vom 13. April 2006 - 12 U 249/04 (https://dejure.org/2006,6756)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Finanzierung der Rechtsverteidigung für einen eingetragenen Verein durch dessen Vermögen; Auswirkungen bei der fehlenden Rücklagenbildung für die Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten; Wirtschaftliche Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prozeßkostenhilfe für Reilgionsgemeinschaft mit behaupteter Gemeinnützigkeit als Verein; Verpflichtung zur Rücklagenbildung für Rechtsstreite; Einsatz des Vereinsvermögens

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 3; ; ZPO § 115 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 116 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe: Einsatz des Vermögens eines "religiösen Vereins" zur Finanzierung der Rechtsverteidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 34 O 678/03
  • KG, 13.04.2006 - 12 U 249/04
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 27.11.2006 - 12 U 182/04

    Gewerberaummietvertrag: Nebenkostenzahlungspflicht ohne Erhebung von

    Auszug aus KG, 13.04.2006 - 12 U 249/04
    Da zu dem angegebenen Rubrum bei dem Kammergericht lediglich zu den Berufungsverfahren 12 U 182/04 (BGH XII ZA 11/06) und 12 U 249/04 PKH-Anträge des Beklagten gestellt worden sind, bezieht der Senat die Eingabe auch auf das hiesige Verfahren 12 U 249/04.

    Er ist ferner an einer Vielzahl von anderen Rechtsstreitigkeiten vor dem Kammergericht als Partei beteiligt oder beteiligt gewesen, und zwar sowohl bei dem Senat (12 U 105/04; 12 U 182/04; 12 U 215/05) als auch bei anderen Spruchkörpern des Hauses (1 W 322/02; 8 U 4735/98; 8 U 312/02; 8 W 73/05; 8 W 100/05; 9 U 262/03; 9 W 119/03; 9 W 211/03; 10 U 241/03; 15 W 12/05; 28 W 93/02).

  • BGH, 10.01.2006 - VI ZB 26/05

    Zur Deckung von Prozesskosten durch Geldentschädigung aus

    Auszug aus KG, 13.04.2006 - 12 U 249/04
    Tut er das nicht, verhält er sich unangemessen, da die Prozesskosten in erster Linie von ihm und nicht von der Allgemeinheit zu finanzieren sind (vgl. Kalthoener u. a., a. a. O., Rn 253 m. w. N.; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Februar 2004 - 8 U 2225/03 - WM 2004, 1498 = OLGR 2005, 14; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - VI ZB 26/05 - NJW 2006, 1068, 1070, nennt ein solches Verhalten "rechtsmißbräuchlich").
  • OLG Dresden, 10.02.2004 - 8 U 2225/03

    Anlageberatung; Beratungsfehler

    Auszug aus KG, 13.04.2006 - 12 U 249/04
    Tut er das nicht, verhält er sich unangemessen, da die Prozesskosten in erster Linie von ihm und nicht von der Allgemeinheit zu finanzieren sind (vgl. Kalthoener u. a., a. a. O., Rn 253 m. w. N.; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Februar 2004 - 8 U 2225/03 - WM 2004, 1498 = OLGR 2005, 14; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - VI ZB 26/05 - NJW 2006, 1068, 1070, nennt ein solches Verhalten "rechtsmißbräuchlich").
  • KG, 20.06.2003 - 12 U 276/01

    Gewerberaummiete: Genehmigung der Vertragsübernahme durch den Mieter; Wirksamkeit

    Auszug aus KG, 13.04.2006 - 12 U 249/04
    Der Beklagte weiß, dass er wenigstens seit dem Jahre 2000 sich mit seinem Vermieter, nämlich der Klägerin oder deren Rechtsvorgängerin, im Streit befindet (vgl. Verfahren vor dem Senat 12 U 276/01).
  • KG, 28.02.2002 - 8 U 4735/98

    Nebenkostenabrechnung ohne Vorschusserhebung

    Auszug aus KG, 13.04.2006 - 12 U 249/04
    Er ist ferner an einer Vielzahl von anderen Rechtsstreitigkeiten vor dem Kammergericht als Partei beteiligt oder beteiligt gewesen, und zwar sowohl bei dem Senat (12 U 105/04; 12 U 182/04; 12 U 215/05) als auch bei anderen Spruchkörpern des Hauses (1 W 322/02; 8 U 4735/98; 8 U 312/02; 8 W 73/05; 8 W 100/05; 9 U 262/03; 9 W 119/03; 9 W 211/03; 10 U 241/03; 15 W 12/05; 28 W 93/02).
  • OLG Frankfurt, 05.04.2016 - 8 W 19/16

    Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe gegenüber einem

    Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit einer Partei ist zwar grundsätzlich der Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag; gibt eine Partei jedoch Vermögenswerte weg, obwohl sie von der Notwendigkeit der Finanzierung eines Rechtsstreits weiß, oder unterlässt sie es, in Ansehung von Rechtsstreitigkeiten zu deren Finanzierung Rücklagen zu bilden, muss sie sich so behandeln lassen, als sei das Vermögen (noch) vorhanden (vgl. KG, Beschluss vom 13.04.2006 - 12 U 249/04, NJOZ 2007, 58, 59 f.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.04.2008 - 8 D 20/08, juris).

    Ist zudem eine Kreditaufnahme möglich, so hat diese zunächst zu erfolgen (vgl. KG, Beschluss vom 13.04.2006 - 12 U 249/04, NJOZ 2007, 58, 60; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.04.2008 - 8 D 20/08, juris; Liegl, in: Poller/Teubel (Hrsg.), Gesamtes Kostenhilferecht, 2. Aufl. 2014, § 116, Rdnr. 26; Poller, in: Kroiß/Seiler (Hrsg.), FamFG, 2014, § 116 ZPO, Rdnr. 6).

  • KG, 23.03.2006 - 12 U 182/04

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren für die Rechtsverteidigung in einem

    Diese Darlegungen können entgegen der im Parallelverfahren 12 U 249/04 vertretenen Auffassung des Beklagten nicht durch den pauschalen Hinweis ersetzt werden, die Prozesspartei sei ein gemeinnütziger Verein.

    Dem Beklagten ist die Auffassung des Senats zu dieser Frage aus dem ablehnenden Beschluss des Senats im Parallelverfahren 12 U 249/04 sowie dem zuvor ergangenen gerichtlichen Hinweis hinreichend bekannt.

  • KG, 16.03.2006 - 12 U 182/04
    Diese Darlegungen können entgegen der im Parallelverfahren 12 U 249/04 vertretenen Auffassung des Beklagten nicht durch den pauschalen Hinweis ersetzt werden, die Prozesspartei sei ein gemeinnütziger Verein.

    Dem Beklagten ist die Auffassung des Senats zu dieser Frage aus dem ablehnenden Beschluss des Senats im Parallelverfahren 12 U 249/04 sowie dem zuvor ergangenen gerichtlichen Hinweis hinreichend bekannt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2008 - 8 D 20/08

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen eine immissionsrechtliche

    KG Berlin, Beschluss vom 13.4.2006 - 12 U 249/04 -, juris, Rn. 21 m.w.N.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2009 - L 8 B 8/09

    Rentenversicherung

    Das gilt selbst dann, wenn es sich - wie im Falle des Klägers - um einen Idealverein handelt, der gemeinnützige Zwecke verfolgt (vgl. BSG, Beschluss v. 14.11.2000, B 7 AL 136/00 B - juris; KG, Beschluss v. 13.04.2006, 12 U 249/04 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 16.08.2005, 15 E 951/05, NJW 2005, 3512; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 30.04.2008, 8 D 20/08.AK, NWVBl.
  • LAG Schleswig-Holstein, 07.06.2023 - 3 Ta 41/23

    Kein Nachholen von Angaben im Beschwerdeverfahren, wenn Einreichungsfristen nach

    Es wird darauf hingewiesen, dass der maßgebliche Zeitpunkt für die Prüfung der Bedürftigkeit der letzte Erkenntnisstand des Gerichts, mithin der Sach- und Streitstand im Zeitpunkt der Beschlussfassung, ist (vgl. etwa Bayerischer VGH v. 20.6.2012 - 8 C 12.653, Rn. 8 bei juris; KG Berlin v. 13.4.2006 - 12 U 249/04).
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